Availability: | frei im Web |
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Contents: |
Im Vollstreckungsplan (§ 20 JVollzGB I) wird für jeden Beschuldigten bzw. Verurteilten die jeweils örtlich und sachlich zuständige Vollzugseinrichtung des Landes festgelegt. Aus diesem Plan ergibt sich, in welcher Justizvollzugsanstalt, Jugendarresteinrichtung oder Maßregelvollzugseinrichtung der/ Die örtliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem vor der Inhaftierung bestehenden Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des/ Die Einweisungspläne ermöglichen die einfache Bestimmung der nach dem Vollstreckungsplan für das Land Baden-Württemberg zuständigen Vollzugseinrichtung. Im Inhalt finden Sie den kompletten Text des Vollstreckungsplans in übersichtlicher Form. Unter Zweckbestimmung der Vollzugseinrichtungen finden Sie eine Auflistung aller Vollzugseinrichtungen in Baden-Württemberg. |
Subjects: |
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Tags: | Vollstreckungsplan, Baden-Württemberg |
Form Of Appearance: | WWW (Online-Datenbank) |
Database Type: |
Allgemeines Auskunftsmittel
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Publisher: | Justizministerium Baden-Württemberg |