Juris
Juris - Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland wurde bereits 1985 unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz gegründet und ist seitdem eine renommierte Quelle für elektronische Rechtsinformation, deren große Reputation vor allem auf dem hohen Grad an Authentizität der gelieferten Daten beruht. Die Dokumentation der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte wird beispielsweise von Dokumentaren an den Gerichten selbst geliefert.
Über Juris.de steht ein umfangreicher Datenbestand zur Verfügung:
- Rechtsnormen (Bundesrecht – Landesrecht im Aufbau - Europarecht)
- Rechtsprechung (Landes-, Bundes- und Europarecht, Rechtsprechung der obersten Reichsgerichtshöfe)
- Literaturnachweise aus über 600 Fachzeitschriften
- Der Juris-Praxiskommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch
- Juris-Praxisreporte (Anmerkungen zu den wichtigsten Entscheidungen und Beschreibungen ihrer Auswirkungen auf die Praxis)
Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Juris-Datenbanken finden Sie direkt auf der Juris-Webseite.
Ein
Schwerpunkt von Juris liegt in der umfassenden Dokumentation von
Gerichtsentscheidungen im Volltext. Die Datenbank eignet sich daher
hervorragend als erste elektronische Anlaufstelle für Rechtsprechung zum
deutschen Bundes- oder Landesrecht.