Datenbanken

Datenbank-Info­system (DBIS)

Online-Vollstreckungs­plan für das Land Baden-Württemberg

Recherche starten

Verfügbarkeit: frei im Web
Inhalte: Im Vollstreckungs­plan (§ 20 JVollzGB I) wird für jeden Beschuldigten bzw. Verurteilten die jeweils örtlich und sachlich zuständige Vollzugs­einrichtung des Landes festgelegt.
Aus diesem Plan ergibt sich, in welcher Justizvollzugsanstalt, Jugendarrest­einrichtung oder Maßregelvollzugs­einrichtung der/die Betroffene unter Berücksichtigung allgemeiner Merkmale, insbesondere Alter, Geschlecht und Vollzugsdauer, die gerichtlich angeordnete Freiheitsentziehung zu verbüßen hat.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem vor der Inhaftierung bestehenden Schwerpunkt der Lebens­beziehungen des/der Betroffenen. Daneben sieht der Vollstreckungs­plan aber auch spezielle Zuständigkeits­regeln vor.
Die Einweisungs­pläne ermöglichen die einfache Bestimmung der nach dem Vollstreckungs­plan für das Land Baden-Württemberg zuständigen Vollzugs­einrichtung.
Im Inhalt finden Sie den kompletten Text des Vollstreckungs­plans in übersichtlicher Form.
Unter Zweck­bestimmung der Vollzugs­einrichtungen finden Sie eine Auflistung aller Vollzugs­einrichtungen in Baden-Württemberg.
Fach­gebiete:
  • Rechts­wissenschaft
Schlagwörter: Vollstreckungs­plan, Baden-Württemberg
Erscheinungs­form: WWW (Online-Datenbank)
Datenbank-Typ:
Allgemeines Auskunftsmittel
  • Überwiegend nicht-wissenschaft­liche Informations­mittel
Verlag: Justiz­ministerium Baden-Württemberg