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Deutsches Rechts­wörterbuch (DRW)

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Weitere Titel:
  • Wörterbuch der älteren deutschen (westgermanischen) Rechts­sprache
Verfügbarkeit: frei im Web
Inhalte: Das Deutsche Rechts­wörterbuch ist – als ein Wörterbuch der älteren Sprache – ein historisches Wörterbuch. Es behandelt die Sprache des Rechts vom Beginnder schriftlichen Überlieferung in lateinischen Urkunden der Völkerwanderungs­zeit bis etwa 1800.
Sprachumfang: Deutsch, Altenglisch, Alt- und Mittelniederländisch, Altsächsisch, Altfriesisch, Langobardisch (westgermanische Sprachfamilie)
Fach­gebiete:
  • Allgemein / Fach­übergreifend
  • Allgemeine und vergleichende Sprach- und Literatur­wissenschaft
  • Germanistik, Niederländische Philologie, Skandinavistik
  • Rechts­wissenschaft
Schlagwörter: Deutschland,, Deutsch,, Recht,, Rechts­sprache,, Geschichte
Erscheinungs­form: WWW (Online-Datenbank)
Datenbank-Typ:
Wörterbuch, En­zyklopädie, Nachschlagewerk
  • Wörterbuch: Nachschlagewerk, das den Wortschatz einer Sprache nach bestimmten Gesichtspunkten anordnet und erklärt
  • En­zyklopädie: Strukturierte, möglichst umfassende Darstellung menschlichen Wissens; man unterscheidet universelle und fach­spezifische En­zyklopädien
  • Nachschlagewerk: Oberbegriff für Wörterbuch, En­zyklopädie; eine zur Fach­literatur zählende, meist in ihrem Gebiet erschöpfende Datensammlung, die nach bestimmten systematischen oder alphabetischen Kriterien angeordnet ist bzw. nach solchen durchsucht werden kann
Verlag: Forschungs­stelle der Heidelberger Akademie der Wissenschaften
Berichtszeitraum: – 1800