EU-Ratspräsidentschaft

Der Rat der Europäischen Union hat keinen ständigen, von einer bestimmten Person geführten Vorsitz wie es beispielsweise bei der Europäischen Kommission oder dem Europäischen Parlament der Fall ist. Die EU-Präsidentschaft wird stattdessen im Wechsel von einem Mitgliedsland für sechs Monate übernommen.

Für eine bessere Zusammenarbeit und Kontinuität wurde mit dem Vertrag von Lissabon die "Teampräsidentschaft (Trio)" eingeführt (Beschluss des Rats 2009/881/EU). Seither arbeiten drei Mitgliedsstaaten für jeweils 18 Monate zusammen. Ein jedes dieser Mitgliedsländer übernimmt dabei für sechs Monate den Vorsitz in den diversen Ausschuss- und Ratssitzungen und wird dabei von den anderen beiden unterstützt. Die derzeitige Teampräsidentschaft haben die Deutschland, Portugal und Slowenien inne.

Die Reihenfolge der Präsidentschaften bis 2030 wurde nach dem Beitritt Kroatiens (2013) und dem Brexit (2016) durch den Ratsbeschluss vom 26. Juli 2016 angepasst.

Die Webseiten der Ratspräsidentschaften seit 2010 sind noch über das EU-Webarchiv zugänglich.

Die Reihenfolge im EU-Ratsvorsitz seit 1995:

Jahr1. Hälfte2. Hälfte
1995FrankreichSpanien
1996ItalienIrland
1997NiederlandeLuxemburg
1998GroßbritannienÖsterreich
1999DeutschlandFinnland
2000PortugalFrankreich
2001SchwedenBelgien
2002SpanienDänemark
2003GriechenlandItalien
2004IrlandNiederlande
2005LuxemburgGroßbritannien
2006ÖsterreichFinnland
2007DeutschlandPortugal
2008SlowenienFrankreich
2009Tschechische RepublikSchweden
2010SpanienBelgien
2011UngarnPolen
2012DänemarkZypern
2013IrlandLitauen
2014GriechenlandItalien
2015Lettland Luxemburg
2016NiederlandeSlowakei
2017MaltaEstland
2018 BulgarienÖsterreich
2019 RumänienSlowakei
2020 Kroatien Deutschland
2021 PortugalSlowenien
2022 Frankreich Tschechische Republik
2023 Schweden Spanien