Die Europäische Union hat Rechtspersönlichkeit und verfügt über eine eigene Rechtsordnung. Das Recht der EU wirkt sich direkt oder indirekt auf die Rechtsvorschriften ihrer Mitgliedstaaten aus. Die Rechtsordnung wird in der Regel in Primärrecht (Verträge und allgemeine Rechtsgrundsätze) und in Sekundärrecht (Rechtsvorschriften auf Grundlage der Verträge) unterteilt.