Im Vertrag über die Europäische Union (EUV) sind das Europäische Parlament, der Europäische Rat, der Rat der EU, die Europäische Kommission, der Europäische Gerichtshof, die Europäische Zentralbank und der Europäische Rechnungshof als offizielle Organe festgelegt.
Daneben sind weitere Einrichtungen an der Gestaltung und Umsetzung der europäischen Politik beteiligt. Dazu gehören der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie der Europäische Ausschuss der Regionen als sogenannte Beratende Gremien im Gesetzgebungsprozess. Die Europäische Investitionsbank fungiert als Finanzinstitut, das Investitionsprojekte innerhalb und außerhalb der EU finanziert. Die Einrichtungen des Europäischen Bürgerbeauftragten und des Europäischen Datenschutzbeauftragten sind für den Schutz der Bürgerrechte zuständig.