Eine Studentin steht vor einem Bücherregal im Bibliotheksbereich Schloss Ehrenhof. Sie holt ein Buch aus dem Regal bzw. stellt es zurück. Dahinter sind weitere Bücherregale mit Regalblenden in Grün-, Rot- und Weißtönen.

Semesterapparat

Sie möchten Ihren Studierenden begleitend zur Lehr­veranstaltung wichtige Literatur zur Verfügung stellen?

Dann können Sie einen Semesterapparat in Ihrem Bibliotheks­bereich zusammenstellen lassen oder den Teilnehmenden an Ihrer Lehr­veranstaltung im Rahmen des Urheberrechts einen digitalen Semesterapparat auf der Lernplattform ILIAS zugänglich machen.

Semesterapparat im Bibliotheks­bereich

Damit die ausgewählten Medien Ihren Studierenden während des gesamten Semesters zur Verfügung stehen, sind sie von der regulären Ausleihe ausgenommen. Im Katalog Primo wird angezeigt, wenn sich ein Buch in einem Semesterapparat befindet. Ihr Semesterapparat kann Literatur aus dem gesamten Bestand der Universitäts­bibliothek Mannheim enthalten. Die Aufstellung von Medien aus anderen Bibliotheken oder Privatbesitz ist grundsätzlich auf eigenes Risiko möglich. Die UB haftet nicht für Verlust oder Beschädigung.

Digitaler Semesterapparat

Wenn Sie den Teilnehmenden an Ihrer Lehr­veranstaltung urheberrechtlich geschützte Materialien über die Lernplattform ILIAS zugänglich machen möchten, gibt § 60a Urheberrechts­gesetz (UrhG) den rechtlichen Rahmen dafür vor. Im Über­blick:

Zur Veranschaulichung des Unter­richts und der Lehre dürfen zu nicht kommerziellen Zwecken in elektronischer Form zugänglich gemacht werden:

  • bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werks
  • Abbildungen, einzelne Beiträge aus derselben Fach­zeitschrift oder wissenschaft­lichen Zeitschrift, sonstige Werke geringen Umfangs und vergriffene Werke vollständig

Vollständige Beiträge aus Zeitungen oder „Kioskzeitschriften“ dürfen Sie nicht zugänglich machen. Als Werke geringen Umfangs gelten Druckwerke bis 25 Seiten und Filme und Musik bis 5 Minuten Länge.

Die Materialien dürfen nur zugänglich gemacht werden

  • für Lehr­ende und Teilnehmer der jeweiligen Lehr­veranstaltung – also etwa passwortgeschützt auf der Lernplattform ILIAS
  • für Lehr­ende und Prüfer an derselben Bildungs­einrichtung
  • für Dritte, soweit dies der Präsentation des Unter­richts, von Unter­richts- oder Lernergebnissen an der Bildungs­einrichtung dient.
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Mehr Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der UB zum Urheberrecht.

Digitale Angebote verlinken

Hat die Universitäts­bibliothek E-Books oder Aufsätze in E-Journals bereits in ihrem Bestand, können Sie diese Ressourcen in Ihrem digitalen Semesterapparat einfach verlinken.

Presseartikel nutzen

Vollständige urheberrechtlich geschützte Beiträge aus Zeitungen oder „Kioskzeitschriften“ dürfen Sie nicht zugänglich machen. Zugang zu Presseartikeln haben Sie und Ihre Studierenden jedoch über unsere lizenzierten Zeitungs­portale, Pressearchive und Online-Ausgaben von Zeitungen. Viele Zeitungen und Datenbanken bieten Ihnen die Möglichkeit, über Permalinks auf lizenzierte Inhalte zu verlinken.

Werke mit freien Lizenzen nutzen

Werke unter freien Lizenzen, zum Beispiel Creative Commons Namensnennung (CC BY), können Sie ohne die Einschränkungen des § 60a UrhG im Rahmen der Lizenzbedingungen nutzen.

Informationen zu freien Lehr­materialien – Open Educational Resources (OER) – bündelt die Website OERinfo. Angeboten werden Open Educational Resources über die Plattform OER Commons.

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