Semesterapparat
Sie möchten Ihren Studierenden begleitend zur Lehrveranstaltung wichtige Literatur zur Verfügung stellen?
Dann können Sie einen Semesterapparat in Ihrem Bibliotheksbereich zusammenstellen lassen oder den Teilnehmenden an Ihrer Lehrveranstaltung im Rahmen des Urheberrechts einen digitalen Semesterapparat auf der Lernplattform ILIAS zugänglich machen.
Semesterapparat im Bibliotheksbereich
Damit die ausgewählten Medien Ihren Studierenden während des gesamten Semesters zur Verfügung stehen, sind sie von der regulären Ausleihe ausgenommen. Im Katalog Primo wird angezeigt, wenn sich ein Buch in einem Semesterapparat befindet. Ihr Semesterapparat kann Literatur aus dem gesamten Bestand der Universitätsbibliothek Mannheim enthalten. Die Aufstellung von Medien aus anderen Bibliotheken oder Privatbesitz ist grundsätzlich auf eigenes Risiko möglich. Die UB haftet nicht für Verlust oder Beschädigung.
Digitaler Semesterapparat
Wenn Sie den Teilnehmenden an Ihrer Lehrveranstaltung urheberrechtlich geschützte Materialien über die Lernplattform ILIAS zugänglich machen möchten, gibt § 60a Urheberrechtsgesetz (UrhG) den rechtlichen Rahmen dafür vor. Im Überblick:
Zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre dürfen zu nicht kommerziellen Zwecken in elektronischer Form zugänglich gemacht werden:
- bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werks
- Abbildungen, einzelne Beiträge aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift, sonstige Werke geringen Umfangs und vergriffene Werke vollständig
Vollständige Beiträge aus Zeitungen oder „Kioskzeitschriften“ dürfen Sie nicht zugänglich machen. Als Werke geringen Umfangs gelten Druckwerke bis 25 Seiten und Filme und Musik bis 5 Minuten Länge.
Die Materialien dürfen nur zugänglich gemacht werden
- für Lehrende und Teilnehmer der jeweiligen Lehrveranstaltung – also etwa passwortgeschützt auf der Lernplattform ILIAS
- für Lehrende und Prüfer an derselben Bildungseinrichtung
- für Dritte, soweit dies der Präsentation des Unterrichts, von Unterrichts- oder Lernergebnissen an der Bildungseinrichtung dient.
Mehr Informationen
- § 60a UrhG Unterricht und Lehre
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (Juli 2023): Urheberrecht in der Wissenschaft – Ein Überblick für Forschung, Lehre und Bibliotheken (Handreichung, PDF, 2 MB)
- Kreutzer, Till/
Hirche, Tom (Oktober 2017): Rechtsfragen zur Digitalisierung in der Lehre: Praxisleitfaden zum Recht bei E-Learning, OER und Open Content (PDF, 865 KB)
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der UB zum Urheberrecht.
Digitale Angebote verlinken
Hat die Universitätsbibliothek E-Books oder Aufsätze in E-Journals bereits in ihrem Bestand, können Sie diese Ressourcen in Ihrem digitalen Semesterapparat einfach verlinken.
Presseartikel nutzen
Vollständige urheberrechtlich geschützte Beiträge aus Zeitungen oder „Kioskzeitschriften“ dürfen Sie nicht zugänglich machen. Zugang zu Presseartikeln haben Sie und Ihre Studierenden jedoch über unsere lizenzierten Zeitungsportale, Pressearchive und Online-Ausgaben von Zeitungen. Viele Zeitungen und Datenbanken bieten Ihnen die Möglichkeit, über Permalinks auf lizenzierte Inhalte zu verlinken.
Werke mit freien Lizenzen nutzen
Werke unter freien Lizenzen, zum Beispiel Creative Commons Namensnennung (CC BY), können Sie ohne die Einschränkungen des § 60a UrhG im Rahmen der Lizenzbedingungen nutzen.
Informationen zu freien Lehrmaterialien – Open Educational Resources (OER) – bündelt die Website OERinfo. Angeboten werden Open Educational Resources über die Plattform OER Commons.