Open-Access-Publikationsfonds
Möchten Sie einen Artikel in einer Open-Access-Zeitschrift veröffentlichen? Dann können Sie die Übernahme von Publikationskosten – auch „Article Processing Charges“ (APC) genannt – aus dem Open-Access-Publikationsfonds der Universität Mannheim beantragen.
Die Universitätsbibliothek und das Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung (MZES) finanzieren den Publikationsfonds seit 2022 mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Von 2017 bis 2021 wurde der Publikationsfonds vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) unterstützt.
Voraussetzungen für die Förderung
1. Wer kann die Förderung beantragen?
Wenn Sie an der Universität Mannheim hauptberuflich tätig oder an der Universität Mannheim Doktorandin oder Doktorand sind, können Sie die Übernahme der Publikationskosten für Ihren Artikel beantragen. Dabei müssen Sie als „Submitting Author“ oder „Corresponding Author“ für die Zahlung der Publikationsgebühren verantwortlich sein.
2. In welchen Open-Access-Zeitschriften können Sie publizieren?
Der Artikel muss in einer reinen Open-Access-Zeitschrift erscheinen, das heißt alle Beiträge in der Zeitschrift müssen mit dem Erscheinen vollständig und entgeltfrei im Internet zugänglich sein. Das Directory of Open Access Journals (DOAJ) weist solche Zeitschriften nach.
Artikel in sogenannten hybriden Zeitschriften – subskriptionspflichtigen Zeitschriften mit Open-Access-Optionen – und in Mirror Journals können nicht gefördert werden.
Informationen zur Kostenübernahme von Publikationsgebühren in hybriden Zeitschriften einzelner Verlage im Rahmen von Transformationsverträgen finden Sie unter Open Access bei Verlagen.
Außerdem muss die Zeitschrift ein im jeweiligen Fach anerkanntes Qualitätssicherungsverfahren anwenden – in der Regel „Peer Review“.
3. Wann können Sie die Förderung beantragen?
Den Antrag auf Förderung können Sie während des gesamten Publikationsprozesses stellen: vor dem Einreichen, während der Begutachtung oder bei Annahme des Manuskripts.
4. Kostengrenze
Eine Publikationsgebühr von bis zu 2.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für einen Artikel kann komplett übernommen werden. Bei höheren Publikationsgebühren werden anteilig 2.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer übernommen. Darüber hinausgehende Kosten sind von den Antragstellenden zu tragen.
5. Rechnung
Die Rechnung muss an die Universität Mannheim ausgestellt werden. Bitte verwenden Sie diese Rechnungsadresse: Universität Mannheim, Kreditorenbuchhaltung, 68131 Mannheim.
Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
- Leitkriterium: K4010000001F1000M
- Ihren Namen und den Titel des Artikels
- DE 143845342 als Umsatzsteuer-ID-Nummer (UID oder VAT identification number) der Universität Mannheim (falls nötig)
6. Acknowledgements
Ihr Artikel soll in den Acknowledgements einen Hinweis auf die Förderung durch die Universität Mannheim oder durch das MZES enthalten.
Beispiel: „The publication of this article was funded by the University of Mannheim.” oder „The publication of this article was funded by the Mannheim Centre for European Social Research (MZES).”
Bei Publikationen, die aus einem von der DFG geförderten Projekt hervorgehen, muss das Projekt in den Acknowledgements genannt werden.
7. Nachweis in MADOC
Die UB weist den Artikel in der Universitätsbibliographie auf dem Publikationsserver MADOC nach und kennzeichnet ihn als geförderten Artikel. Der Volltext wird auf MADOC archiviert und zur Verfügung gestellt. Die Daten werden außerdem an openAPC und an die DFG übermittelt.
Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne: publikationsdienste. uni-mannheim.de