Semesterapparat

Sie möchten Ihren Studierenden begleitend zur Lehr­veranstaltung wichtige Literatur zur Verfügung stellen?

Dann können Sie einen Semesterapparat in Ihrem Bibliotheks­bereich zusammenstellen lassen oder den Teilnehmenden an Ihrer Lehr­veranstaltung im Rahmen des Urheberrechts einen digitalen Semesterapparat auf der Lernplattform ILIAS zugänglich machen.

Semesterapparat im Bibliotheks­bereich

Damit die ausgewählten Medien Ihren Studierenden während des gesamten Semesters zur Verfügung stehen, sind sie von der regulären Ausleihe ausgenommen. Im Katalog Primo wird angezeigt, wenn sich ein Buch in einem Semesterapparat befindet. Ihr Semesterapparat kann Literatur aus dem gesamten Bestand der Universitäts­bibliothek Mannheim enthalten. Die Aufstellung von Medien aus anderen Bibliotheken oder Privatbesitz ist grundsätzlich auf eigenes Risiko möglich. Die UB haftet nicht für Verlust oder Beschädigung.

  • Antrag und Verlängerung

    Beantragen Sie die Einrichtung Ihres Semesterapparats frühzeitig, möglichst vier Wochen vor Semesterbeginn, bei Ihrem Bibliotheks­bereich. Senden Sie uns das ausgefüllte Antragsformular mit der Liste Ihrer gewünschten Medien einschließlich der Signaturen.

    Semesterapparate bleiben bis zum Ende des laufenden Semesters, 31. Januar oder 31. Juli, bestehen. Verlängerungs­wünsche richten Sie an Ihren Bibliotheks­bereich.

    Antrag auf Einrichtung eines Semesterapparats

Digitaler Semesterapparat

Wenn Sie den Teilnehmenden an Ihrer Lehr­veranstaltung urheberrechtlich geschützte Materialien über die Lernplattform ILIAS zugänglich machen möchten, gibt § 60a Urheberrechts­gesetz (UrhG) den rechtlichen Rahmen dafür vor. Im Überblick:

Zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre dürfen zu nicht kommerziellen Zwecken in elektronischer Form zugänglich gemacht werden:

  • bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werks
  • Abbildungen, einzelne Beiträge aus derselben Fach­zeitschrift oder wissenschaft­lichen Zeitschrift, sonstige Werke geringen Umfangs und vergriffene Werke vollständig

Vollständige Beiträge aus Zeitungen oder „Kioskzeitschriften“ dürfen Sie nicht zugänglich machen. Als Werke geringen Umfangs gelten Druckwerke bis 25 Seiten und Filme und Musik bis 5 Minuten Länge.

Die Materialien dürfen nur zugänglich gemacht werden

  • für Lehr­ende und Teilnehmer der jeweiligen Lehr­veranstaltung – also etwa passwortgeschützt auf der Lernplattform ILIAS
  • für Lehr­ende und Prüfer an derselben Bildungs­einrichtung
  • für Dritte, soweit dies der Präsentation des Unterrichts, von Unterrichts- oder Lernergebnissen an der Bildungs­einrichtung dient.

Mehr Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der UB zum Urheberrecht.

Digitale Angebote verlinken

Hat die Universitäts­bibliothek E-Books oder Aufsätze in E-Journals bereits in ihrem Bestand, können Sie diese Ressourcen in Ihrem digitalen Semesterapparat einfach verlinken.

  • E-Books

    Unsere E-Books finden Sie im Katalog Primo. Über Permalinks können Sie in der Lernplattform ILIAS direkt auf E-Books im Katalog Primo verlinken.

  • E-Journals

    Auf E-Journals können Sie über den Katalog Primo, die Elektronische Zeitschriftenbibliothek (EZB) oder direkt aus den Fach­datenbanken zugreifen. Viele Zeitschriften und Datenbanken bieten Ihnen die Möglichkeit, über Permalinks auf lizenzierte Inhalte zu verlinken.

  • Zugang zu E-Books und E-Journals

    Die E-Medien der Universitäts­bibliothek stehen den Angehörigen der Universität Mannheim – Professorinnen und Professoren, wissenschaft­lichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Studierenden – auf dem Campus, im WLAN eduroam und grundsätzlich auch von außerhalb des Campus zur Verfügung. Außerhalb des Netzes der Universität Mannheim nutzen Sie unser Angebot

    • mit dem VPN-Client
    • über Shibboleth – diese Funktion steht nicht für alle elektronischen Medien zur Verfügung

Presseartikel nutzen

Vollständige urheberrechtlich geschützte Beiträge aus Zeitungen oder „Kioskzeitschriften“ dürfen Sie nicht zugänglich machen. Zugang zu Presseartikeln haben Sie und Ihre Studierenden jedoch über unsere lizenzierten Zeitungs­portale, Pressearchive und Online-Ausgaben von Zeitungen. Viele Zeitungen und Datenbanken bieten Ihnen die Möglichkeit, über Permalinks auf lizenzierte Inhalte zu verlinken.

  • Zeitungs­portale

    ABI/INFORM Collection

    Enthält zum Beispiel: The Economist, Financial Times, Wall Street Journal

    Factiva

    Enthält zum Beispiel: The New York Times, Financial Times, The Guardian

    Es ist erlaubt, einzelne Artikel aus der Datenbank Factiva für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Lehr­veranstaltung in digitale Semesterapparate aufzunehmen. Dabei muss die Quelle angegeben werden. Zusätzlich muss angegeben werden, dass der Artikel aus Factiva stammt. Der Artikel muss gelöscht werden, wenn er für den Zweck nicht mehr benötigt wird.

    Nexis

    Enthält zum Beispiel: The New York Times, The Guardian

    WISO

    Enthält zum Beispiel: Handels­blatt, Wirtschafts­Woche, DIE ZEIT

  • Pressearchive

    F.A.Z.-Bibliotheksportal

    Die F.A.Z. gewährt das Recht, Artikel des F.A.Z.-Bibliotheksportals, zu denen Zugang im Rahmen der Campuslizenz besteht, zum Zweck der Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre, insbesondere in digitalen Semesterapparaten, zu nutzen. Dabei gelten im Übrigen die Bedingungen des § 60a Absatz 1 UrhG.

    Süddeutsche Zeitung Archiv

  • Online-Ausgaben von Zeitungen

    Alle lizenzierten Online-Ausgaben von Zeitungen finden Sie im Katalog Primo. Um gezielt nach Zeitungen zu suchen, können Sie Ihre Recherche in der Erweiterten Suche auf die Materialart „Zeitschriften“ einschränken.

Werke mit freien Lizenzen nutzen

Werke unter freien Lizenzen, zum Beispiel Creative Commons Namensnennung (CC BY), können Sie ohne die Einschränkungen des § 60a UrhG im Rahmen der Lizenzbedingungen nutzen.

Informationen zu freien Lehr­materialien – Open Educational Resources (OER) – bündelt die Website OERinfo. Angeboten werden Open Educational Resources über die Plattform OER Commons.

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