Wenn Sie den Teilnehmenden an Ihrer Lehrveranstaltung urheberrechtlich geschützte Materialien über die Lernplattform ILIAS zugänglich machen möchten, gibt § 60a Urheberrechtsgesetz (UrhG) den rechtlichen Rahmen dafür vor. Im Überblick:
Zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre dürfen zu nicht kommerziellen Zwecken in elektronischer Form zugänglich gemacht werden:
- bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werks
- Abbildungen, einzelne Beiträge aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift, sonstige Werke geringen Umfangs und vergriffene Werke vollständig
Vollständige Beiträge aus Zeitungen oder „Kioskzeitschriften“ dürfen Sie nicht zugänglich machen. Als Werke geringen Umfangs gelten Druckwerke bis 25 Seiten und Filme und Musik bis 5 Minuten Länge.
Die Materialien dürfen nur zugänglich gemacht werden
- für Lehrende und Teilnehmer der jeweiligen Lehrveranstaltung – also etwa passwortgeschützt auf der Lernplattform ILIAS
- für Lehrende und Prüfer an derselben Bildungseinrichtung
- für Dritte, soweit dies der Präsentation des Unterrichts, von Unterrichts- oder Lernergebnissen an der Bildungseinrichtung dient.