ACHTUNG: Für den Besuch der Universitätsbibliothek gilt in allen Bereichen und an den Arbeitsplätzen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer vergleichbaren Maske, die beispielsweise die Anforderungen der Standards KN95, N95, KF94 oder KF95 erfüllt.
Corona-Alarmstufe II ab 24. November: Für Mitglieder der Universität Mannheim gilt für den Zugang zur Universitätsbibliothek weiterhin die 3G-Regel.
Mitglieder kooperierender Einrichtungen und Privatpersonen mit Bibliotheksausweis müssen für den Zutritt zu den Bibliotheksbereichen und dem Ausleihzentrum einen Impf- oder Genesenennachweis in digital auslesbarer Form oder einen Nachweis über einen maximal 48 Stunden zurückliegenden negativen PCR-Test vorlegen.
Der Zugang zu den Bibliotheksbereichen ist für alle Nutzergruppen nur mit der persönlichen ecUM oder UB-Chipkarte möglich. Gasthörende, Mitglieder kooperierender Einrichtungen und Privatpersonen benötigen eine gültige Sitzplatzbuchung.
Coronavirus: Informationen der Universitätsbibliothek