Exlibris Henri de Toulouse-Lautrec im Stil einer japanischen Karikatur

Zum Tag der Provenienzforschung 2026

Sammlungs­geschichte: Wie ein Design von Henri de Toulouse-Lautrec in den Bestand der Städtischen Schlossbücherei Mannheim kam

Auf der Suche nach Kulturgutentzug

Seit 2024 unter­sucht die Universitäts­bibliothek Mannheim ihren historischen Bestand systematisch nach NS-Raubgut. Unter dem Begriff verbergen sich Bücher, die ihren Vorbesitzer*innen zwischen 1933 und 1945 durch die nationalsozialistische Verfolgung entzogen wurden.

Bei der Analyse der Bücher am Regal ist es das Ziel, mögliche Hinweise auf Vorbesitzer*innen zu identifizieren, die eine biografische Recherche anstoßen. Im Rahmen der biografischen Recherche wird das mögliche Verfolgungs­schicksal identifiziert und damit die Einschätzung als potenzielles NS-Raubgut legitimiert. Besitzhinweise in Büchern können u. a. Autogramme, Stempel, aber auch kunstvoll gestaltete Exlibris sein.

Die an der UB Mannheim bislang identifizierten Bücher sind Zeugnis für den totalitären Anspruch des NS-Regimes, das Bücher einerseits aufgrund der in ihnen dargelegten Werte oder ihrer politischen Weltanschauung kriminalisierte. Andererseits wurden auch politisch vollkommen unauffällige Bücher ihren Besitzer*innen geraubt: Dies geschah besonders häufig mit Büchern aus jüdischem Vorbesitz.

Die Büchersammlung von Julia und Julius Willstaedter aus Mannheim

Ein Beispiel hierfür sind die Bände des jüdischen Ehepaars Julia und Julius Willstaedter. Die identifizierten Bücher aus dem Vorbesitz der Willstaedters weisen auf ihre gehobene soziale und ökonomische Schicht hin: Sie lasen Werke des französischen Klassizismus (Molière), des französischen Realismus (Gustave Flaubert), aber auch Werke der Romantik, vertreten durch Heinrich Heine. Neben Werken des klassischen Bildungs­kanons sind unter­haltende Literatur wie Kriminalromane, aber auch Reiseberichte vertreten.

Die Buchsammlung der Familie Willstaedter war mehrsprachig, man las Originalausgaben in Englisch und Französisch. Die Internationalität des Haushalts zeigt sich bereits darin, dass der Mannheimer Julius Willstaedter mit Julia Willstaedter eine New Yorkerin heiratete. Die gefundenen Bücher geben zudem einen Hinweis auf die berufliche Stellung Julius Willstaedters – als Zigarrenfabrikant waren in seiner Bibliothek Werke vertreten, welche die Tabakindustrie behandelten.

Ein Buch, mehrere Vorbesitzer*innen

In vielen überprüften Bänden finden sich aber nicht nur Merkmale Julius oder Julia Willstaedters, sondern auch Hinweise auf andere Vorbesitzer*innen oder Buchhandlungen, die von ihnen frequentiert wurden.

Ein kunsthistorisch besonders bedeutendes Exemplar trägt die Standortsignatur XB 4831. „Mystères de l'inquisition et autres sociétés secrètes d'Espagne“ ist eine fiktionalisierte Darstellung der Spanischen Inquisition und ist der „Leyenda negra“ zuzuordnen. Dies umschreibt ein anti­katholisches, anti­spanisches, propagandistisch überzeichnetes Geschichtsbild. 

Das Buch erschien 1845 in Paris unter dem Pseudonym „Victor de Féréal“, die wahre Autorin war Mme de Suberwick. Das Buch wurde aufgrund der drastischen Schilderung von Inquisitions­praktiken 1850 von der katholischen Kirche in das „Verzeichnis der verbotenen Bücher“ aufgenommen, das es Katholiken unter der Strafe der Exkommunikation verbot, die Schrift zu besitzen, weiterzugeben und zu lesen.[1]

Im Vorsatz des Buches befinden sich zwei Besitzhinweise. Das Exlibris mit der Aufschrift „Gehört jetzt Julia u Julius Willstaedter“ wurde von ihnen in Büchern angebracht, die bereits Merkmale einer oder mehrerer anderer Personen aufwiesen. Das Exlibris darüber verweist auf den Pariser Amateurfotografen Maurice Guibert. 

Dieser ist für seine Freundschaft mit dem postimpressionistischen Maler Henri de Toulouse-Lautrec bekannt, dem herausragenden Plakatkünstler und Porträtist der Belle Époque. Das kleine Exlibris ist kunsthistorisch sehr bedeutsam: es ist das einzige, das jemals von Henri de Toulouse-Lautrec entworfen wurde.[2] Es zeigt den Künstler im Stil einer japanischen Karikatur, eingerahmt von den Initialen Maurice Guiberts. 

Die Darstellung nutzt mit den schielenden Augen ein stereotypes Merkmal, das heute als rassistisch bewertet wird, da es eine potenziell abwertende Darstellung von Menschen ostasiatischer Herkunft darstellt. Es spiegelt, wenn auch in vereinfach­ter Form, aber das zeitgenössische Interesse an japanischer Kunst wider und entstand auf Basis einer Fotografie, die 1892 durch Maurice Guibert von Henri de Toulouse-Lautrec angefertigt wurde.

Das gefundene Exlibris zeigt, dass auch bedeutende Künstler wie de Toulouse-Lautrec aufgrund von persönlichen Beziehungen kleinere Gebrauchsgrafiken anfertigten, und ist ein Schnittpunkt für Kunstgeschichte und Alltagskultur – durch seine Provenienzkette zu Julius und Julia Willstaedter aber auch zu möglicherweise NS-verfolgungs­bedingt entzogenem Kulturgut. 

Rekonstruktion der Verfolgungs­geschichte Julius Willstaedters

Die biografische Recherche zu Julius und Julia Willstaedter ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht ganz abgeschlossen. Fest steht, dass Julia Willstaedter bereits vor 1933 in Berlin verstarb. Die genauen Lebens­umstände Julius Willstaedters bleiben während der NS-Herrschaft aufgrund mangelnder Quellen sehr lückenhaft. Seit 1921 lebte er in der für ihn errichteten Villa in der Bismarckallee 35 in Berlin. Im Adressbuch der Stadt Berlin wird er 1933 noch als Besitzer, aber nicht mehr als dort residierender Einwohner aufgeführt, 1934 wurde die Villa verkauft.[3] 

Melde­unter­lagen, die ein genaueres Licht auf seine Berliner Zeit werfen könnten, existieren nicht mehr. Die Melde­unter­lagen aus Mannheim zeigen, dass er zuletzt 1931 für knapp einen Monat im Haus seiner Schwägerin Luise Willstaedter lebte. Aufgrund neuerer Recherchen konnte ein Sterbebuch-Eintrag identifiziert werden, der aussagt, dass Julius Willstaedter 1938 in Paris starb. Trotz einer möglicherweise sehr frühen Emigration und der Tatsache, dass die NS-Behörden in den 1940er-Jahren ins Leere laufende Erkundigungen zu seinem Verbleib stellten, ist er Opfer der kollektiven Verfolgung geworden: 1958 stellte die Jewish Restitution Successor Organization einen Rück­erstattungs­anspruch nach Artikel 58 REG, der Ansprüche auf Entschädigung wegen Entzugs eines Fabrikgrundstücks, eines Geschäfts­anteils der Fa. Mayer-Dinkel aus Nürnberg, eines Wertpapierdepots bei der Badischen Bank, einer Hypothek für den katholischen Gesellenverein Mannheim und eines Darlehens für den katholischen Gesellenverein Nürnberg sowie Zahlungs­mittel und Schmuck in einem Gesamtwert von 593.311 RM umfasste.

Herausforderungen der Provenienzforschung: anonymisierte Geschenke

Die bislang identifizierten Bücher wurden zwischen 1939 und 1941 als anonymisierte Geschenke in den Bestand der Städtischen Schlossbücherei aufgenommen. Aufgrund der Provenienzmerkmale wissen wir, dass diese Bücher zu Teilen zwischen 1921/22 und 1933 in Berlin, aber ein Exemplar auch 1933 oder später in Paris in den Besitz von Julius Willstaedter gelangte. Die genauen Umstände, wie diese Bücher in den Bestand der Städtischen Schlossbücherei eingearbeitet worden sind, bleiben bislang ungeklärt. 

Dennoch existiert ein hinreichend enger Zusammenhang zwischen dem Verlust des Kulturguts und der Verfolgung aufgrund der NS-Herrschaft – möglicherweise war ein Großteil der Bücher vor der Emigration zur Schwägerin Luise Willstaedter oder anderen Freunden in Mannheim gegeben worden. Julius Willstaedters Kontakt zu Luise Willstaedter endete erst mit seinem Tod – in einem Brief an das Badische Finanz- und Wirtschafts­ministerium schrieb sie 1938, er sei ihr Vermögensverwalter gewesen.[4] Luise Willstaedter überlebte die NS-Herrschaft, nachdem sie in Mannheim vollkommen entrechtet und ausgeplündert 1940 nach Gurs deportiert worden war.

Bedeutung der Provenienzforschung

Der vorliegende Fall unter­streicht eindrücklich, dass durch die Bemühungen der Provenienzforschung tiefe Einblicke in kulturelle Kontexte von Objekten wie Büchern gewonnen werden kann.  Zum Tag der Provenienzforschung sei daran erinnert, dass die Suche nach verfolgungs­bedingt entzogenem Kulturgut in den öffentlichen Sammlungen längst nicht abgeschlossen ist. Mit der öffentlichen Dokumentation bekannter Verdachtsfälle in ihren Katalogen bekennen sich Bibliotheken ihrer historischen Verantwortung. Dies ist der erste Schritt, um mit Erb*innen und Rechts­nachfolger*innen gerechte und faire Lösungen zu erzielen.


[1] Index Librorum Prohibitorum von 1948, S. 489, Online: https://www.documentacatholicaomnia.eu/03d/1948-1948,_CDF,_Index_Librorum_Prohibitorum,_LT.pdf

[2] Germaine Meyer-Noirel. L´Exlibris, histoire, art, techniques. Paris 1989, S. 204.

[3] Berliner Adreßbuch, Ausgabe 1933 und 1934. Jeweils Teil IV. Einwohner und Firmen nach Straßen geordnet. Berlin: Scherl. Digitalisate der Zentral- und Landes­bibliothek Berlin. Online: https://digital.zlb.de/viewer/image/34115495_1933/5275/LOG_0427/ und https://digital.zlb.de/viewer/image/34115495_1934/4982/LOG_0422/

[4] Willstädter, Luise, Witwe in Mannheim, Generallandes­archiv Karlsruhe 237, Zugang 1967-19, Nr. 2008. Online: www2.landes­archiv-bw.de/ofs21/bild_zoom/zoom.php?bestand=13043&id=7896172&syssuche=willstaedter+willstädter&logik=und&screenbreite=1920&screenhoehe=1032